Allgemeine Geschäfts-,
Liefer- und Zahlungsbedingungen
(AGB)


der
Bergmann’s Menü- & Partyservice GmbH

OT Löbnitz an der Linde
Ringstraße 4
06369 Köthen

im folgenden Lieferant genannt:

1. Grundlage

(1) Allen Angeboten, Lieferungen und Leistungen des Lieferanten liegen ausschließlich diese AGB zugrunde. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden/Leistungsempfängers und/oder sonstigen allgemeinen formulierten Vertragsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelten auch, wenn der Lieferant in Kenntnis abweichender oder entgegenstehender Einkaufsbedingungen des Kunden/Leistungsempfängers die Lieferung vorbehaltlos ausführt. Der Lieferant behält sich vor, diese AGB im Bedarfsfall zu ändern oder zu ergänzen. Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

(2) Es gelten die jeweils aktuellen AGB. Sollte eine Änderung/Ergänzung zwischen Vertragsschluss und Lieferung erfolgen, gelten die AGB in der Fassung, die bei Bestellung Gültigkeit hatte.

(3) Definition für jeweiligen Kundenkreis

Menükunden

Als Menükunden werden Kunden bezeichnet, die ausschließlich aus dem Speiseplan für Erwachsene und auf eigene Rechnung bestellen.

Kindereinrichtungen und Schulen

Als Kunden für Kindereinrichtungen und Schulen werden Kunden bezeichnet, die üblicherweise in einer Kindereinrichtung und/oder als Teil einer betreuten Gruppe am Essen teilnehmen und gegebenenfalls durch einen Sorgeberechtigten vertreten werden.

Partyservice

Kunden des Partyservice‘ bestellen ausschließlich aus dem Preisverzeichnis Partyservice und für einen einmaligen Event.

2. Angebot/Vertragsschluss/ Versorgungsverträge

Alle Informationen zum Leistungsangebot des Lieferanten, sei es in Speiseplänen, Elternbriefen, Prospekten, Internet oder Werbeschreiben sind zur Kundeninformation gedacht und stellen kein verbindliches Vertragsangebot des Lieferanten im Sinne des Gesetzes dar. Gleiches gilt für telefonisch erteilte Auskünfte zu Leistungsbeschreibungen und Preisen.

(1) Menükunden

Jeder Kunde erhält eine Kundennummer um verbindliche Bestellungen aufzugeben. Weitere Einzelheiten finden Sie unter 11. Datenschutz.

Ein verbindlicher Vertrag kommt erst durch Eintragung in das Bestellsystem des Lieferanten bzw. durch gesonderte Erklärung des Lieferanten, die auch in der kommentarlosen Lieferung der bestellten Leistung bestehen kann, auf eine verbindliche Kundenbestellung zustande.

(2) Kindereinrichtungen und Schulen

Der Lieferant schließt mit dem Kunden für die Essenversorgung in Kindereinrichtungen und Schulen Versorgungsverträge über die Essenteilnahme entsprechend der Bestellung in der im Vertrag genannten Einrichtung. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

Der Vertrag kann mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Textform. Nach Ausgleich aller Forderungen erlischt das SEPA-Lastschriftmandat. Bei einem Einrichtungswechsel ist ein neuer Versorgungsvertrag mit entsprechendem SEPA-Lastschriftmandat erforderlich.

Jeder Kunde erhält eine Kundennummer zur verbindlichen Bestellung. Weitere Einzelheiten finden Sie unter 11. Datenschutz.

(3) Partyservice

Der Kunde erhält über die zu erbringenden Leistungen ein Angebot. Der Vertrag kommt mit Bestätigung des Angebotes zustande.

Soweit Räumlichkeiten des Lieferanten für Veranstaltungen mit/ohne Cateringleistungen angemietet werden, ist hierüber ein gesonderter Mietvertrag zu schließen.

Es gelten die Bestimmungen des Mietvertrages, soweit hierin von diesen AGB abgewichen wird, im Übrigen ergänzend die Bestimmungen dieser AGB.

3. Bestellung/Auftragsänderung/Rücktritt/Ersatzansprüche

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, Leistungen des Lieferanten über die bekannten Bestellwege per Bestellschein, Telefon und Servicenummer, Fax, SMS, E-Mail, WhatsApp und  OBS (Onlinebestellsystem per Internetformular oder Handy-App) verbindlich zu bestellen.

Der Kunde teilt bei schriftlicher oder telefonischer Bestellung seine Kundennummer, Name, Zeitraum der Bestellung und Menübezeichnung mit.

Bei Bestellung per Bestellschein trägt der Kunde seine Bestellung, das Datum, seinen Namen und seine Kundennummer in den dafür vorgesehenen Bestellschein ein und sendet ihn bis spätestens zwei Werktage vor Ausführung der Bestellung an die Firma an den Lieferanten. Der Kunde hat die Möglichkeit, den Bestellschein zu faxen, dem Fahrer mitzugeben oder per E-Mail zusenden. Der Kunde ist gesetzlich an seine Bestellung gebunden.

(1) Menükunden

Auftragsänderungen bzw. Rücktritt von der Bestellung über die bekannten Wege sind für Endverbraucher bei Menülieferungen bis 07:30 Uhr des Liefertages ohne weitere Begründung kostenfrei möglich. Bei Bestellung über das OBS (Onlinebestellsystem per Internetformular oder Handy-App), per E-Mail, SMS oder über die Servicenummer sind kleinere Veränderungen am Bestelltag nur bis 07:15 Uhr möglich. Ausgenommen sind Wochenenden und gesetzliche Feiertage. Hier ist ein Rücktritt von der Bestellung, in jeglicher Form nur bis 14:30 Uhr am Freitag vor dem Wochenende und dem letzten Wochentag (Montag bis Freitag) vor dem Feiertag möglich.

Bestellung über OBS (Onlinebestellsystem per Internetformular oder Handy-App)

Der Lieferant stellt für die Bestellung ein OBS zur Verfügung. Er ist berechtigt, sein OBS zu jeder Zeit sowohl optisch als auch technisch anzupassen. Er ist ferner berechtigt, sein OBS abzuschalten, sofern technische oder organisatorische Gründe hierzu bestehen. Zudem kann die Erreichbarkeit durch technische Gegebenheiten Dritter oder des Lieferanten beeinflusst werden, zum Beispiel Störung beim Internetprovider. Der Lieferant verwendet bei der Benutzung stets einen technisch aktuellen Browser. Eventuell entstehende Kosten von Drittanbietern, zum Beispiel Internetprovider bei der Nutzung des online Bestellsystems übernimmt der Kunde. Der Lieferant ist berechtigt, die IP-Adresse des Kunden im Moment der Vertragsanbahnung und bei jeder Bestellung zu abrechnungstechnischen Zwecken zu speichern.

Der Kunde versichert die Richtigkeit der angegebenen Daten. Änderungen der Anschrift, der Bankverbindung der Einrichtung oder der Kontaktdaten sind dem Lieferanten unverzüglich anzuzeigen. Bei Angabe einer E-Mail-Adresse hat der Kunde dafür zu sorgen, dass diese jederzeit empfangsbereit ist. Für Nachteile oder Fehler, die durch unvollständige oder falsche Angaben oder technische Probleme entstehen, ist der Kunde selbst verantwortlich.

Der Kunde verpflichtet sich, die Kundenkennung und sein Passwort für das OBS geheim zu halten und keinem Dritten weiterzureichen. Zeigt sich, dass ein Dritter den Account des Kunden nutzt und/oder nutzen kann, so hat er dies dem Lieferanten unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die Anzeige, so ist er dem Lieferanten zum Ersatz des hieraus entstehenden Schadens verpflichtet.

SMS-Bestellung/ WhatsApp-Bestellung

Um Missbrauch zu vermeiden, muss bei der Bestellung per SMS/WhatsApp die Rufnummer mit übertragen werden. Bestellung ohne Rufnummernübertragung werden nicht bearbeitet.

Für den Kunden besteht keine tägliche Bestellpflicht. Der Kunde verpflichtet sich aber bei längerer Nichtteilnahme oder bei Beendigung der Geschäftsbeziehung mit dem Lieferanten alle sich noch in seinem Besitz befindlichen Thermoboxen und alle weiteren Behälter und Gegenstände der Firma unaufgefordert zurückzugeben bzw. dies telefonisch beim Lieferanten anzuzeigen.

(2) Kindereinrichtungen und Schulen

Absatz (1) gilt mit Ausnahme des letzten Absatzes entsprechend.

Bei Einrichtungen mit automatischer Dauerbestellung kann lediglich eine Abbestellung durch den Kunden erfolgen.

Zustellpausen

Bei Ereignissen, die eine Stornierung der Bestellungen für eine komplette Klasse/Gruppe oder die gesamte Einrichtung nötig machen, können durch den Lieferanten sogenannte Zustellpausen im System hinterlegt werden. Dies entbindet den Kunden aber nicht von der Pflicht, sich über die jeweilige Verfahrensweise in seiner Einrichtung zu informieren bzw. bei Abwesenheit eine entsprechende Stornierung der Essen zu melden.

(3) Partyservice

Bei Bestellung von Buffetleistungen/Cateringleistungen oder sonstigen Warenlieferungen ist ein Rücktritt/Stornierung oder eine Auftragsänderung bis 10 Kalendertage vor dem Liefertermin ohne Begründung kostenfrei möglich.

Bei Rücktritt/ Abbestellung von Anlässen 9-5 Tage vor dem Anlass werden 10 % der vereinbarten Kosten, im Zeitraum von 4-2 Tagen 30 % der vereinbarten Kosten und bei 1-0 Tage 100% der vereinbarten Kosten in Rechnung gestellt.

Es bleibt dem anderen Vertragsteil ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden sei oder wesentlich niedriger als die Pauschale.

Der Lieferant behält sich vor, bei kurzfristigen Änderungen im Marktangebot, aufgrund von fehlenden Waren oder massiv erhöhten Preisen, seine Leistungen in Bezug auf die Lieferung geringfügig zu ändern. Eine Änderung der Teilnehmerzahl muss spätestens 3 Tage vor dem Anlass telefonisch oder in Textform mitgeteilt werden. Bei nachträglicher Unterschreitung dieser Regelung wird die ursprüngliche Zahl der Gedecke in Rechnung gestellt.

4. Lieferung/Gefahrübergang

(1) Der Lieferant gewährleistet, dass die Ware zum Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden die zugesicherten Eigenschaften hat. Nach Übergabe ist allein der Kunde für eine ordnungsgemäße Behandlung der Ware verantwortlich, insbesondere Einhaltung von Kühltemperaturen, Lagerzeiten und Beachtung der nach HACCP vorgeschriebenen Regelungen. Soweit nicht verzehrfertige Speisen geliefert werden, die vom Kunden oder von Dritten weiterverarbeitet werden müssen, ist der Kunde darüber hinaus verantwortlich für die Einhaltung der vom Lieferanten mitgeteilten Zubereitungsvorschriften. Verstöße gegen eine der vorgenannten Pflichten führen zu einem Haftungsausschluss.

(2) Mit der Übergabe der Ware an den Kunden geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Kunden über. Versendet der Lieferant die Ware auf Wunsch des Kunden, so geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Ware dem Spediteur, Frachtführer oder der sonst zur Versendung bestimmten Person ausgehändigt wurde.

(3) Partyservice

Der Lieferant bemüht sich bei Vereinbarung einer fixen Lieferzeit, diese nach besten Kräften einzuhalten, ohne jedoch für die genaue Einhaltung zu haften. Bei der Lieferung verzehrfertiger Speisen, auch bei Buffet und sonstigen Cateringveranstaltungen steht dem Lieferanten eine Toleranzzeit von 45 Minuten auf die vereinbarte Zeit zu, ohne dass der Kunde vor Ablauf dieser Zeit Rechte zu einem Rücktritt, zur Annahmeverweigerung oder Zahlungsminderung geltend machen kann. Bei Lieferung nach Ablauf der Toleranzzeit kann der Kunde nur vom Vertrag zurücktreten bzw. die Annahme verweigern, wenn er darlegt, dass die Leistung durch die Verspätung für ihn insgesamt unbrauchbar geworden ist. Die Beweislast hierfür trägt der Kunde. Eine Zahlungsminderung ist bei Annahme der verspäteten Leistung ausgeschlossen.

5. Mehrwegverpackungen

1. Der Lieferant bietet im Rahmen des Verpackungsgesetzes für unter § 33 aufgeführte Verpackungen eine Mehrwegalternative an.

Dafür stellt der Lieferant dem Kunden entsprechende Mehrwegverpackungen (MwV) gegen Zahlung eines Pfandes zur Verfügung. Diese Verpackungen werden nach der Rückgabe auf Beschädigungen oder Verunreinigungen überprüft, nach den hygienischen Regeln gereinigt, getrocknet und bis zur Wiederverwendung eingelagert.

2. Der Pfand wird bei Bestellung der Ware erhoben

Für die korrekte Zuordnung darf der Info-Aufkleber auf der MwV und/oder dem Thermobehälter (Lieferkiste) nicht entfernt werden.

Nach Rückgabe der MwV wird der Pfand dem Kunden innerhalb 3 Arbeitstagen gutgeschrieben.

Die verwendeten MwV bleiben als Teil eines Vermietungspools Eigentum des Vermieters. Bei der Bewertung des Zustandes der MwV für die Pfanderstattung gelten daher die Vorgaben des Vermieters.

Bei Rückgabe verschmutzter MwV kann der Lieferant eine Reinigungsgebühr von derzeit 0,50 € berechnen. Als verschmutzt gilt eine MwV, wenn z.B. bei der Rückgabe noch Essensreste erkennbar sind.

Bei Rückgabe von beschädigten MwV kann der Lieferant die Gutschrift des Pfandes verweigern.

Als beschädigt gelten insbesondere

a: unvollständige MwV (z.B. fehlender Deckel)

b: stark zerkratzte MwV oder MwV mit Löchern bzw. abgeplatzen Teilen

c: stark verschmutzte MwV in hygienisch unzumutbarem Zustand (z.B. Schimmel)

d: MwV die allgemein in diesem Zustand nicht wieder verwendet werden können.

Beschädigte MwV müssen sofort nach Lieferung beim Lieferanten in Textform gemeldet werden, da sonst die Gutschrift verweigert werden kann.

Eine Abholung der leeren MwV erfolgt nur im Zuge einer Belieferung.

6. Preise / Preisanpassungen

Alle Preise verstehen sich inklusive der zum Lieferzeitpunkt aktuellen Mehrwertsteuer und Transportkosten.

Die vom Kunden an den Lieferanten zu entrichtenden Entgelte werden vertraglich festgelegt.

Kindereinrichtungen und Schulen

(1) Grundlage für die Berechnung der Leistungen des Lieferanten ist das jeweils gültige Preisangebot für die Einrichtung des Kunden. Dieses ist dem Elternbrief beigefügt und kann bei Bedarf beim Lieferanten angefordert werden.

Wird ein Festpreis für das Essen in der Einrichtung vereinbart, gilt dieser für die Laufzeit der Preisbindung. Eine Preisanpassung nach Ablauf der Preisbindung erfolgt im Wege der einseitigen Leistungsbestimmung nach billigem Ermessen gemäß § 315 BGB.

(2) Preisanpassungen erfolgen zum Monatsbeginn und werden dem Kunden mit einer Frist von mindestens sechs Wochen im Voraus durch Mitteilung in Textform angekündigt. Der Kunde ist im Fall einer Preisanpassung berechtigt, den Vertrag in Textform ohne Einhaltung einer Frist bis zum Wirksamwerden der Preisänderung zu kündigen oder die Änderung gerichtlich auf ihre Angemessenheit überprüfen zu lassen.

(3) Bei Inanspruchnahme von Ermäßigungen/ Kostenübernahme in der Kinderverpflegung ist das Original der Bestätigung des Leistungsträgers (z.B. Jobcenter, Sozialamtes) unverzüglich an den Lieferanten zu senden. Letzter Abgabezeitpunkt ist 3 Werktage vor Ende des Monats für den die Ermäßigung gelten soll. Bei verspäteter Abgabe erlischt das Recht auf Berücksichtigung der Ermäßigung. Die weiteren Schritte liegen im Ermessen des Lieferanten.

Partyservice

Wenn nicht anders angegeben, beträgt der Mindestbestellwert pro Buffet 100,00 Euro. Die Lieferung im Umkreis von 10 km ist frei Haus. Für Anlieferung außerhalb dieses Gebietes werden entfernungsabhängige Transportkosten berechnet. Für die Lieferung an Sonn- und Feiertagen wird ein Serviceaufschlag von 30% der Rechnungssumme berücksichtigt.

7. Rechnung

Der Kunde erhält die Rechnung im pdf-Format an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse. Eine Änderung der E-Mail-Adresse ist dem Lieferanten unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Mit der Zustellung der Rechnung per E-Mail entfällt die Rechnung in Papierform.

Sollte der Kunde gleichwohl eine Zustellung der Rechnung in Papierform wünschen, ist dies dem Lieferanten schriftlich mitzuteilen. Für alle Rechnungen gilt die gesetzliche Aufbewahrungspflicht.

(1) Menükunden

Die Abrechnung für Menükunden erfolgt gemäß einzeln abzuschließender Vereinbarung, entweder wöchentlich, 14-tägig oder monatlich.

(2) Kindereinrichtungen und Schulen

Die Abrechnung der Lieferungen an Kindereinrichtungen und Schulen erfolgt pro Kalendermonat. Es kann Vorkasse vereinbart werden.

(3) Partyservice

Der Lieferant erhebt eine Anzahlung vor Durchführung des Anlasses nach Vereinbarung. Die Anzahlung bei einem Bruttoauftragswert ab 1.000,00 € beträgt 50 % des im Angebot genannten Bruttobetrages. Die Anzahlung ist zahlbar spätestens zehn Tage vor Veranstaltungsbeginn. Die Restzahlung inklusive eventueller Zusatzleistungen ist nach Schluss des Anlasses aufgrund der detaillierten Rechnung innerhalb von zehn Tagen zahlbar.

8. Zahlung/Verzug/Liefersperre

Grundsätzlich ist die gelieferte Ware sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig. Rabatte bedürfen grundsätzlich einer gesonderten Vereinbarung oder einer Zusage des Lieferanten in Textform.

(1) Menükunden

Die Zahlung erfolgt per Überweisung, in bar an den Fahrer oder über die Nutzung der Möglichkeit am Rechnungseinzug im Wege des SEPA-Basis-Lastschriftverfahrens teilzunehmen. Dieses bedarf die Erteilung eines schriftlichen SEPA-Basis-Lastschriftmandates durch den Kunden.

(2) Kindereinrichtungen und Schulen

Die Abrechnung für Kunden von Kindereinrichtungen erfolgt ausschließlich über das SEPA-Basis-Lastschriftmandat.

(3) Partyservice

Die Zahlung erfolgt per Überweisung, in bar an den Fahrer oder über die Nutzung der Möglichkeit am Rechnungseinzug im Wege des SEPA-Basis-Lastschriftverfahren teilzunehmen. Dieses bedarf die Erteilung eines schriftlichen SEPA-Basis-Lastschriftmandates durch den Kunden.

SEPA-Basis-Lastschrift

Die durch den Lieferanten verpflichtend vorzunehmende „Vorabankündigung“ („Pre-Notification“) einer SEPA-Lastschrift, erfolgt mit Rechnungserteilung durch den Lieferanten, spätestens 1 Werktag vor Belastungsdatum des Lastschrifteinzuges. Ist Vorkasse vereinbart, erhält der Kunde bei Dauerleistungsbezug zu Beginn des Liefermonats eine Rechnung über die voraussichtlich für den Monat anfallenden Kosten. Im Rahmen der Erteilung der Folgerechnungen werden jeweils die Leistungen berücksichtigt, die im vorangegangenen Monat nicht in Anspruch genommen wurden. Die Fälligkeit des Vorausrechnungsbetrages bestimmt sich nach Absatz (6).

(4) Bei Verzugseintritt ist der Lieferant berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz geltend zu machen. Für die Kosten einer Zahlungserinnerung/Mahnung nach Verzugseintritt ist eine Bearbeitungsgebühr von 2,50 EUR zzgl. einer eventuell anfallenden Zustellgebühr als Verzugsschaden zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden oder der dem Lieferanten entstandene Schaden niedriger ist. Vom Lieferanten verauslagte Gelder wie Gebühren für Rücklastschriften, Kosten für Anschriftenermittlung und dergleichen sind vom Kunden in voller Höhe zu erstatten. Dem Lieferanten steht es frei, die offenen Rechnungsforderungen vor Ort beim Kunden durch eigene Mitarbeiter einziehen zu lassen. Die Kosten dieses Einsatzes sind vom Kunden als Verzugsschaden zu ersetzen. Nach zwei aufeinanderfolgenden Rücklastschriften oder einem widerrufenen Lastschrifteinzug behält sich der Lieferant vor, die Zahlungsweise auf Vorauszahlung umzustellen.

(5) Mit Ablauf der in der Zahlungserinnerung genannten Zahlungsfrist wird gegen den Kunden eine Liefersperre verhängt, ohne dass dies zuvor ausdrücklich angekündigt werden muss. Die Liefersperre bleibt bis zur vollständigen Begleichung der offenen Rechnungsforderungen nebst Verzugsschaden bestehen. Eine Liefersperre entbindet nicht von der Verpflichtung zur Zahlung.

(6) Soweit bei Bestellungen Vorkasse vereinbart wurde, hat der Kunde den mit Vorausrechnung mitgeteilten Betrag bis spätestens zum 10. des Liefermonats zu entrichten. Sollte er bis zum 15. des Liefermonats den Betrag nebst evtl. angefallenen Verzugskosten nicht in voller Höhe bezahlt haben, wird sofort eine Liefersperre verhängt. Die Bestimmungen des Absatzes (3) über die Kostenfolgen im Fall des Verzugs und der Nichteinlösung von Lastschriften sowie die des Absatzes (4) gelten entsprechend.

9. Gewährleistung/Haftung

(1) Bei mangelhafter Lieferung stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu. Danach kann er zunächst nur die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung mangelfreier Ware verlangen. Der Lieferant ist berechtigt, die vom Kunden gewählte Art der Gewährleistung zu verweigern, wenn diese aus objektiven Gründen nicht möglich ist oder unverhältnismäßige Kosten verursacht. Sollte auch die vom Lieferanten konkretisierte Pflicht unverhältnismäßige Kosten verursachen, kann er auch diese Art der Gewährleistung verweigern und den Kunden auf die sonstigen gesetzlichen Rechte verweisen. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Preis mindern.

(2) Bei durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursachten Schäden durch den Lieferanten, seine gesetzlichen Vertreter, seine Mitarbeiter und/oder seine Erfüllungsgehilfen haftet der Lieferant nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das gleiche gilt bei fahrlässig verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haften der Lieferant, seine gesetzlichen Vertreter, seine Mitarbeiter und/oder seine Erfüllungsgehilfen nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist), jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Die Haftung ist ausgeschlossen, soweit zugunsten des Kunden eine Versicherung besteht. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bei Schäden durch höhere Gewalt ist ausgeschlossen. Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes (ProdHaftG) und anderer zwingend gesetzlichen Haftungsnormen bleiben unberührt.

10. Mängelrüge

Der Kunde hat die gelieferte Ware unverzüglich nach der Lieferung zu prüfen. Etwaige Unstimmigkeiten oder Mängel sind vom Kunden noch am Liefertag unter Hinterlassung einer Telefonnummer über die bekannten Kontaktwege bis 15.30 Uhr zu rügen.

Unerhebliche Abweichungen der beschriebenen/abgebildeten Produkte von der gelieferten Ware sind kein Mangel, sondern technisch bedingt. Offensichtliche Transportschäden sind sofort beim ausliefernden Mitarbeiter anzuzeigen. Die mangelhafte Ware ist zum Zweck einer ggf. erforderlichen Prüfung durch den Kunden gekühlt bzw. eingefroren aufzubewahren und dem Lieferanten oder einem von ihm benannten Dritten auf Anforderung zur Prüfung auszuhändigen.

Zeigt sich ein Mangel erst bei späterer Zubereitung von Speisen, ist dieser unverzüglich nach Entdeckung zu rügen. Gleiches gilt, wenn eine mangelhafte Ware derart unsachgemäß aufbewahrt wurde, dass eine Nachprüfung der erhobenen Mängelrüge nicht mehr erfolgen kann.

11. Eigentumsvorbehalt/Lieferbehälter/elektronische Essenmarke

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung im Eigentum des Lieferanten.

Der Kunde erhält sein Essen in einem speziellen Thermotransportbehälter. Dieser ist mit Sorgfalt zu behandeln und nicht zweckentfremdet zu benutzen. Besonders in den Wintermonaten sind die Behälter von Wärme und Hitzequellen fernzuhalten, da sie bei großer Hitze leicht verformbar sind. Alle Behälter, Transportbehälter und Wärmeboxen stehen im Eigentum des Lieferanten. Sie dürfen als solche auch nur mit dessen Essen befüllt werden.

Aluminium-Assietten, in denen das Essen abgefüllt wird, können nach Gebrauch ausgespült dem Fahrer wieder mitgegeben werden. Sie werden dann dem Aluminiumrecycling zugeführt.

(1) Partyservice

Der Kunde erhält die Lieferung in Thermotransportbehältern. Es erfolgen Einzelvereinbarungen zur Rückgabe der Behälter, der Warmhaltegeräte, des Geschirrs etc.

(2) Elektronische Essenmarken in Kindereinrichtungen und Schulen

Bei Vereinbarung erhält der Kunde eine personalisierte Chipkarte (elektronische Essenmarke), welche den/die Essenteilnehmer*in zur Teilnahme am Mittagessen berechtigt. Bei Verlust dieser Karte verständigt der Kunde umgehend den Lieferanten, um sich eine neue Karte ausstellen zu lassen. Die Karte geht mit der Entrichtung der Servicegebühr in das Eigentum des Kunden über. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den jeweiligen Informationsblättern der Einrichtung.

12. Datenschutz

Die Behandlung der Daten erfolgt in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der EU Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Kundenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung erfasst, gespeichert und verarbeitet. Eine erlaubnispflichtige Weitergabe an Dritte zu Werbezwecken ist ausgeschlossen. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses werden die Kundendaten auf Wunsch unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben vernichtet. Von uns beauftragte Rechtsanwälte oder Inkassounternehmen gelten nicht als Dritte in diesem Sinne.

Hiermit informieren wir Sie über die durch uns stattfindende Datenverarbeitung für die Durchführung des Vertrages und weisen Sie auf die Rechte, die sich aus dem Datenschutzrecht ergeben, hin. Folgende personenbezogene Daten werden unter der Kundennummer bei uns gespeichert:

– Kundennamen (Name, Vorname)

– Adresse und Geburtsdatum (bei minderjährigen oder betreuten Kunden auch die entsprechenden Daten der Erziehungsberechtigten bzw. die der Betreuer)

– Telefonnummer und E-Mail-Adresse (wenn angegeben)

– Bankdaten (bei Lastschrift)

Mit der Bestellung stimmt der Kunde der Verarbeitung der Daten zu. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung. Diese steht Ihnen unter www.bergmanns.de zum Download zur Verfügung.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, Köthen/Anhalt.

14. Sonstige Bestimmungen

Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur wirksam, sofern sie Textform erfolgen.